Diplomierte „Nachtwächter”?

4 Jul
2008

Per e-mail am 4.7.2008 an die VN, veröffentlicht am DDMMYY

Wenn der Landesrechnungshof dieser Tage mit einem Pflege-Prüfbericht für Unmut und Aufregung sorgt, entsteht bei mir doch der Eindruck, dass hier alle Altenheime, Pflegehäuser Bürgerheime, Altenwohnheime usw. im Lande über einen Kamm geschert werden. Genausogut könnten ja auch die Beherbergungsbetriebe mit „schweren Mängeln” belegt werden, weil die meisten eben nicht die Standards eines „5-Sterne-Hotels” erfüllen. Offenbar scheint es an unterschiedlichen Standards und Kategorien zu fehlen. Genauso wie nicht jeder Urlauber im 5-Sterne-Hotel übernachten will, möchte nicht jeder Altenheimbewohner in einer Intensivstation eingesperrt sein. Es darf also ruhig Abstufungen im Pflege- bzw. Versorgungsumfang und auch der Kosten geben. Wenn man will, kann man das auch noch mit den Pflegestufen verknüpfen und mit den Landesförderungen koppeln.
In weiser Voraussicht haben wohl auch die klugen Bregenzerwälder ihre (in der Kritik stehenden) Wohnheime nur „Bürgerheim”, „Vinzenzheim” und „Josefsheim” und eben nicht „Pflegeheim” genannt.
So muss doch auch die Frage erlaubt sein, ob es tatsächlich überall auch diplomiertes Nachtdienstpersonal braucht, um bei Bedarf den Arzt oder die Rettung anzurufen.

Manfred Dorn

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