Per e-mail am 10. August 2010 an die VN, veröffentlicht am 13. August 2010
Wenn unser Bundespräsident Dr . Heinz Fischer bei seiner Rede auf Schloß Ambras „Im Bezug auf unversteuerte Provisionen, – undurchsichtige Geldflüsse, dubiose, angebliche oder wirkliche Geheimkonten – kolportierten und wieder dementierten Millionenbeträgen etc.“ sich von der Justiz eine „rasche lückenlose, nachvollziehbare, ernstgemeinte wahrheitsgemäße Aufklärung“ wünschen würde, dann wäre das noch o.k. für mich. In der Folge Dr. Fischer wörtlich: „Und daher sind wir so – zornig und ungehalten über Solche, die nie und nimmer genug kriegen können und deren Raffgier keine Grenzen kennt. Sie bringen unser ganzes Gesellschaftssystem in Misskredit.“ Das kommt mir dann einer Vorverurteilung gleich, die im Falle von Dr. Haider auch noch einen Menschen betrifft, der sich nicht mehr wehren kann. Bis zum Beweis der Vorwürfe und einer Verurteilung der Beschuldigten wäre doch – insbesondere durch einen gelernten Juristen wie es Dr. Heinz Fischer ist – die Unschuldsvermutung zu respektieren. Unser Präsident stimmt hier in ein Lied mit ein, das von linken Stimmungsmacher, roten Zeitungen und „nicht immer seriösen“ Journalisten gesungen wird. Gleichzeitig wird der Justiz absichtliche Untätigkeit unterstellt. Das ist meiner Meinung nach eines Präsidenten nicht würdig.
Manfred Dorn